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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Es gelten bei Dreschler GmbH die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen vom 27. Februar 1970 und die besonderen Beförderungsbedingungen für den Omnibuslinienverkehr der Dreschler GmbH.Es gelten bei Dreschler GmbH die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen vom 27. Februar 1970 und die besonderen Beförderungsbedingungen für den Omnibuslinienverkehr der Dreschler GmbH.Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 8.11.2007 I 2569


Allgemeine Beförderungsbedingungen (PDF-Download)


Besonderen Beförderungsbedingungen


1. FahrausweisJeder Reisende muss im Besitz eines gültigen Fahrausweises sein. Als Fahrausweis gilt im nationalen Linienverkehr der Barcode auf dem mobilen Endgerät oder das ausgedruckte Ticket, wenn diese lesbar sind und zudem eine Platzreservierung für die auf dem Ticket genannte Abfahrtszeit und den aufgeführten Abfahrtsort vorliegt. Online-Tickets die für eine von der Haltestelle abweichende Abfahrtszeit, bzw. einen anderen Abfahrtsort gebucht wurden, können nicht anerkannt werden, sondern müssen rechtzeitig umgebucht werden. Der Anspruch auf Beförderung besteht, soweit nach den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsvorschriften eine Beförderungspflicht gegeben und eine vorherige Platzreservierung bei der zuständigen Reservierungsstelle erfolgt ist. Für die Hinfahrt wird diese im Regelfall beim Kauf des Fahrausweises durch das Reisebüro vermittelt. Eine verbindliche Reservierung des Rückreisetermins ist mindestens 3 Tage vor Abfahrt erforderlich. Diese Reservierung kann gleich bei der Buchung oder fernmündlich vorgenommen werden. Die Fahrscheingültigkeit beträgt generell vier Monate; der Gültigkeitszeitraum beginnt mit dem Ausstellungsdatum. Die Fahrscheine sind nicht übertragbar.


2. FahrpreisermäßigungenBitte beachten Sie die Veröffentlichungen bei den einzelnen Linien und auf Seite 10 unseres Fahrplanheftes. Die ermäßigten Gruppentarife (Sparpreise) sind nicht mit anderen Ermäßigungstarifen kombinierbar.

3. SchwerbehinderteSchwerbehinderte erhalten keine besondere Ermäßigung, jedoch wird bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweises die Begleitperson im nationalen Verkehr frei befördert, wenn die Notwendigkeit ständiger Begleitung im Ausweis des Schwerbehinderten verzeichnet ist. Die Begleitperson ist bei der Platzreservierung unbedingt mit anzugeben. Beachten Sie bitte auch unbedingt unsere Hinweise für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste.

4. HundeFür Hunde gelten – unabhängig von deren Größe – die Preise des Normaltarifs. Die Beförderung von Hunden und anderen Tieren auf Sitzplätzen ist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen untersagt. Eine Beförderung von Tieren ist nur im nationalen Verkehr und bei angelegtem Maulkorb möglich.

5. Gepäck und Beförderung von SachenFür normales Reisegepäck bis 30 kg je Stück, ausgenommen Handgepäck, das die Größe von maximal 35x25x15cm nicht überschreiten darf, ist bis zum 2. Gepäckstück keine Gepäckgebühr zu entrichten. Ab dem 3. Gepäckstück und für Gepäckstücke über 30 kg fallen erhöhte Gebühren von EUR 10,– je Gepäckstück an. Platinkaten Besitzer ausgenommen. Die Ausgabe Ihres Gepäckstücks erfolgt nur gegen Rückgabe des Gepäckabschnitts. Das Gepäckstück ist sofort nach Erhalt auf eventuelle Schäden zu untersuchen. Im Schadensfall ist dies dem Fahrpersonal unverzüglich zu melden. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden. Der Haftungsanspruch ist damit erloschen. Die Haftung ist auf das geltende gesetzliche Mindestmaß begrenzt. Die Gepäckstücke müssen geeignet sein den normalen Belastungen eines Transportes in einem Verkehrsmittel standzuhalten. Der Inhalt ist durch den Reisenden derart zu sichern, dass dieser durch das Stapeln mehrerer Gepäckstücke übereinander nicht beschädigt werden kann. Zerbrechliche Inhalte sind entsprechend zu kennzeichnen und dem Fahrpersonal anzuzeigen. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden. Die Mitnahme von sperrigen Sachen wie Kinderwagen, Fahrrädern, Rollstühlen, Schlitten usw. und die Mitnahme von Reisegepäck in größerem Ausmaßen oder Anzahl sind nur nach vorheriger Anmeldung und Bestätigung des Beförderungsunternehmens möglich. Für die Beförderung von Fahrrädern wird pro Strecke ein Betrag von EUR 10,– erhoben.Ein Beförderungsanspruch besteht hierfür nicht. Die Beförderung von Fahrrädern und Kinderwagen ist bei unseren internationalen Verkehren nicht möglich. Für die Gepäckbeförderung im internationalen Verkehr gelten teilweise abweichende Bedingungen, die den Fahrplanveröffentlichungen entnommen werden können sowie teilweise abweichende Haftungsbedingungen.

6. Allein reisende KinderIm nationalen Verkehr werden Kinder, die mindestens 9 Jahre alt sind und das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nur befördert, wenn sie eine Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten vorlegen, aus der auch hervorgeht, wer das Kind am Zielort vom Bus abholt. Das Formular hierfür erhalten Sie am Bus, im Internet oder in einem unserer Reisebüros vor Ort. Im internationalen Verkehr muss das Kind von einer Person begleitet werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Jugendliche ab dem vollendeten 16. Lebensjahr dürfen unabhängig hiervon alleine reisen, wenn sie eine Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten vorlegen können.

7. FahrpreiserstattungVon dem nach § 10 der Allgemeinen Beförderungsbedingungen zu erstattenden Betrag werden ein Bearbeitungsentgelt sowie eine etwaige Überweisungsgebühr abgezogen. Die Stornierung, Umbuchung oder Erstattung von Fahrscheinen, die zum „Aktionspreis“ ausgestellt werden, ist nicht möglich.

8. Rücktritts- und Stornogebühren für den internationalen VerkehrDie Bearbeitung von Reservierungen für den internationalen Verkehr ist mit einem außerordentlichen Bearbeitungsaufwand verbunden. Fahrgäste, die von einem bestätigten Beförderungsvertrag zurücktreten, werden mit folgenden pauschalierten Gebühren an diesen Kosten beteiligt:

a) Bei Stornierung des Beförderungsvertrages bis zu 48 Stunden vor Fahrtbeginn sind Stornogebühren in Höhe von 25 % des Fahrpreises, mindestens aber eine Pauschale von EUR 10,– je Fahrgast zu zahlen.

b) Storniert der Fahrgast den Beförderungsvertrag weniger als 48 Stunden vor Fahrtbeginn, sind Stornogebühren in Höhe von 50 % des Fahrpreises, mindestens jedoch eine Pauschale von EUR 20,– je Fahrgast zu entrichten.

c) Tritt der Fahrgast die Fahrt ohne vorherige Stornierung nicht an, bleibt unser Anspruch auf Beförderungsentgelt bestehen. Der Fahrgast kann zu den im Punkt 8.b) genannten Bedingungen umbuchen.

d) Tritt der Fahrgast eine gebuchte Rückfahrt nicht an, so gilt Punkt 8 entsprechend für den auf die Rückfahrt entfallenden Fahrpreisanteil (Betrag, um den der Gesamtbetrag für die Hin- und Rückfahrt den Fahrpreis für die einfache Fahrt übersteigt). Derartige Fahrscheine sind grundsätzlich an die Dreschler GmbH unter Angabe der Bankverbindung des Kunden einzusenden.

e) Umbuchungen sind wie Stornierungen zu behandeln.

f) Dem Reisenden bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass dem Beförderungsunternehmen keine oder geringere Kosten als die geltend gemachten pauschalen Stornierungsgebühren und die unter a) und b) genannten Mindestpauschalen entstanden sind. In diesem Fall ist der Reisende nicht oder nur zur Zahlung der geringeren Kosten verpflichtet.

9. GenehmigungsvorbehaltSoweit die im Fahrplan veröffentlichten Linien mit dem Hinweis „vorbehaltlich behördlicher Genehmigung“ gekennzeichnet sind, ist für die jeweils angegebene Linie (Anschlussverbindung, Haltestelle, Fahrtag, Tarif o. ä.) bei Veröffentlichung des Fahrplans das Genehmigungsverfahren als Voraussetzung für die Aufnahme der dargestellten Verkehrsverbindung noch nicht abgeschlossen.

10. SonstigesVon diesen Bestimmungen abweichende oder ergänzende Regelungen gelten entsprechend den Veröffentlichungen für einzelne Linien oder Leistungen. Bei internationalen Verkehren ist der Fahrgast für die Einhaltung der Pass-, Visa- und Zollvorschriften etc. selbst verantwortlich. Werden gebuchte Sitzplätze nicht bis spätestens 5 Minuten vor Abfahrt eingenommen, so können diese anderweitig vergeben werden. Die veröffentlichten Fahrpreise haben nur Gültigkeit beim Kauf der Fahrkarten in Deutschland. Die Pass- und Bahncard-Angebote der Deutsche Bahn AG haben für die hier veröffentlichten Verkehre keine Gültigkeit.


Fahrplanänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten! Nach der verbindlichen Buchung einer Reise gilt dies nur dann, wenn die Abweichung vom ursprünglichen Plan dem Kunden zumutbar ist und rechtzeitig mitgeteilt wird.